Informationen über Abgrabungen und alles, was damit zusammenhängt.
Was sind die prägenden Wirtschaftszweige unserer Region?
Es gibt nur einen Wirtschaftszweig, der unseren einzigartigen Niederrhein besonders prägt und erhält. Das ist einzig und allein unsere Landwirtschaft.
Die Kiesindustrie zerstört unseren wunderschönen Niederrhein.
Wenn die Kiesindustrie einmal in einem Landstrich "fertig" ist, gibt es dort den Niederrhein in seiner ursprünglichen einzigartigen Form nicht mehr.
Es gibt dann nur noch riesige Baggerlöcher, es gibt dort nur noch eine Retortenlandschaft, es gibt dort keine Landwirtschaft mehr.
Wo gibt es Kies?
Es gibt fast überall Kies.
Allerdings ist die Förderung nirgendwo günstiger für die Auskieser als gerade in Rheinnähe.
Da der Kies zu fast 80 Prozent nach Holland verschifft wird, ist der Niederrhein so hoch interessant und lukrativ für die Kiesindustrie.
Die Transportkosten sind hier der wichtigste Faktor.
Nebeneinander von Kies und Landwirtschaft?
Es gibt kein Nebeneinander von Kiesindustrie und Landwirtschaft.
Ein Beispiel, das sich jeder Bürger in einem Film mit Luftaufnahmen ansehen kann, ist der Raum zwischen Wesel und Rees.
Hier gibt es mittlerweile 30 Baggerlöcher mit einer Fläche von über zwölf Quadratkilometern.
Die Landwirtschaft wurde immer mehr zurückgedrängt und im Raum Bislich fast komplett vernichtet.
Die Produktionsflächen, die eine gut funktionierende Landwirtschaft benötigt, gibt es dort nicht mehr.
Die hohen Pachtpreise, verursacht durch die Flächenzerstörung, können viele Landwirte nicht mehr aufbringen.
Wieviel Baggerlöcher gibt es zwischen Wesel und Rees?
Zwischen den Städten Wesel und Rees gibt es bisher schon insgesamt 30 Baggerlöcher mit eine Wasserfläche von ca 1200 ha. (Stand: 01.10.2007).
Wenn alle bisher genehmigten Abgabungen in ca. 15 Jahren abgeschlossen sind ist die Wasserfläche auf 1600 ha angewachsen.
Wie gross ist die Wasserfläche “Reeser Meer” und wann wurde sie genehmigt?
Die Wasserflächen im Einzelnen sind
Genehmigt 1972 zur Abgrabung =160 ha für das Reeser Meer (ist abgeschlossen)
Genehmigt 1983 zur Abgrabung = 87 ha für die Süderweiterung (ist abgeschlossen)
Genehmigt 1992 zur Abgrabung= 60 ha für das Reeser Meer (ist abgeschlossen)
Genehmigt 1994 zur Abgrabung= 59 ha für das Reeser Meer (ist abgeschlossen)
Gesamtwasserfläche = 366 ha.
Genehmigt 2006 zur Abgrabung = 87 ha für die Norderweiterung 2007 angebaggert
Genehmigt 2006 zur Abgrabung = 2,8 ha für die Süderweiterung (ist abgeschlossen)
Wenn die Norderweiterung ausgebaggert ist, haben wir eine Wasserfläche von 455,8 ha.
2007 Der Kreis Kleve sieht weitere Abgrabungen in der Süderweiterung auch weiterhin als gegeben an.
NRW Kiesabbau in Zahlen
Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind 150 Quadratkilometer zur Kies- oder Sandgewinnung ausgebaggert worden.
Das entspricht drei Mal der Fläche des Braunkohletagebaus Garzweiler II.
Für die kommenden 24 Jahre sind bereits weitere 6000 Hektar ausgewiesen.
Nun kommen noch einmal 1675 Hektar als so genannte Sondierungsflächen hinzu.
Diese Flächen werden für die Kiesindustrie reserviert. Eine endgültige Genehmigung bedeutet das nicht.
Was sind Sondierungsbereiche für künftige BSAB
(Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze)?
Die mit der 51. Änderung geplanten Sondierungsbereiche für künftige BSAB (siehe „Was sind BSAB?)“ sind Bereiche, deren
Inanspruchnahme für andere raumbedeutsame Nutzungen, Planungen und Maßnahmen unzulässig ist, sofern diese
Nutzungen mit einer potenziellen künftigen Nutzung der Lagerstätte nicht vereinbar sind.
Das heißt, ein großflächiges Gewerbegebiet könnte z.B. bei einer Rechtkraft der 51. Änderung in den betreffenden Bereichen abgelehnt werden.
Eine Weiternutzung als Ackerfläche wäre hingegen möglich.
Sondierungsbereiche sind also keine Abgrabungsbereiche bzw. BSAB, die dann die zumindest raumordnerische Grundlage für eine Zulassung im Fachverfahren darstellen würden.
Für eine BSAB-Darstellung wäre erst ein weiteres Regionalplanänderungsverfahren erforderlich.
Bislang enthält der gültige Regionalplan solche Sondierungsbereiche für künftige BSAB nicht.
Was sind BSAB?
BSAB sind „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) bzw. „Abgrabungsbereiche“.
Für diese enthält der gültige Regionalplan in Ziel 1 aus Kapitel 3.12 des Regionalplans bereits folgende Zielvorgaben:
(1) Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (Abgrabungsbereiche) sichern die Rohstoffversorgung unter besonderer Berücksichtigung
des Rohstoffbedarfs, der Begrenztheit bestimmter Vorkommen und der dauerhaft-umweltgerechten Raumentwicklung.
(2) In den zeichnerisch dargestellten Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) ist deren
Abbau zu gewährleisten; die Inanspruchnahme für andere Zwecke ist auszuschließen, soweit sie mit der Rohstoffgewinnung nicht vereinbar sind.
(...)
(4) Abgrabungen sind nur innerhalb der Abgrabungsbereiche vorzunehmen. Dies gilt auch für Vorhaben, deren Größe weniger als 10 ha beträgt.
Denn auch Abgrabungen geringer Größe führen zu einer planlosen Inanspruchnahme von Landschaft, wenn sie außerhalb der Abgrabungskonzentrationszonen erfolgen.
(...)“
Eine BSAB-Darstellung im Regionalplan ist nicht mit einer Abgrabungszulassung zu verwechseln. Hierfür ist ggf. ein
separates fachrechtliches Zulassungsverfahren durchzuführen, z.B. ein Planfeststellungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
In diesen Zulassungsverfahren ist dann neben der Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung auch die Vereinbarkeit mit weiteren fachrechtlichen
Aspekten z.B. aus den Bereichen des Landschafts- und Wasserrechtes zu prüfen.
Je nach Einzelfall kann diese Vereinbarkeit z.B. über Nebenbestimmungen zur konkreten Vorhabensausgestaltung sichergestellt werden.
Zusätzliche BSAB sind weder mit dem ersten, noch mit dem neuen 2. Entwurf der 51. Änderung vorgesehen worden, da hierfür nach dem entsprechenden
Planungsstand der Entwurfsfassung quantitativ kein Bedarf besteht.