Haffen`scheLandwehr auf dem Weg zum Denkmal
Rees.
Politik lehnt Eintrag in Denkmalliste ab
07.11.2013 | 00:20 Uhr
Rees. Der Kulturausschuss votierte gegen eine Eintragung des Landwehrgrabens Haffen’sche Landwehr in die Denkmalliste der Stadt Rees. Es gab lediglich zwei Gegenstimmen seitens der Grünen.
Schon zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes war Ausschussvorsitzender Hans Beenen (SPD) vorgeprescht und hatte sich gegen eine Eintragung ausgesprochen. „Wir würden uns einiges verbauen in Hinblick auf die Entwicklung der Stadt“, begründete der Ratsherr. Sein Parteikollege Harry Schulz sprang ihm bei. Dies sei auch aus Gründen des Hochwasserschutzes kontraproduktiv. Schließlich diene der Graben der Entwässerung und man könne dem Deichverband Bislich-Landesgrenze nicht zumuten, bei notwendigen Arbeiten erst einmal die Behörde kontaktieren zu müssen. Schulz forderte, eine Stellungnahme des DV einzuholen. „Das ist bereits geschehen“, teilte Bauamtsleiterin Elke Strede mit. Danach habe die Behörde die technischen Anlagen aus dem Denkmal herausgenommen. „Wir sollten uns dennoch nicht unsere Möglichkeit der Mitbestimmung verbauen“, sagte Lothar Krassa (CDU). Sein Nein begründete der Mehrer ebenfalls mit möglichen städtebauliche Einschränkungen.
Umgehende Vollziehung
Strede warnte davor, allzu große Hoffnungen in die Entscheidung des Kulturausschusses zu setzen. „Wenn wir Pech haben, bekommen wir Post von der Denkmalbehörde mit der Anordnung der umgehenden Vollziehung“, sagte sie mit Blick auf den „Siedlungsplatz Wolfersom“, wo dies so geschehen sei. Man müsse abwarten, was nun passiere. Derzeit seien, so Strede, Bodendenkmäler neu ins Visier der Behörde geraten und davon gleich mehrere.
Vorlage Nr. 121/2013 Rees, den 30.09.2013
Kulturausschuss zur Entscheidung in voraussichtlicher Sitzung am 05.11.2013
Eintragung des ortsfesten Bodendenkmals KLE 258 "Landwehrgraben, Haffen´scheLandwehr" in die Denkmalliste der Stadt Rees
Südöstlich von Rees zwischen Haldern und Haffen-Mehr liegen das Reeser und das Sons-
felder Bruch. Von der Nordwestspitze des Haagener Meeres bei Alt-Sonsfeld bis zur Schleuse am alten Banndeich bei Bergswick trennt die Haffensche Landwehr die beiden Bruchgebiete. Über eine Länge von etwas mehr als drei km verläuft der Landwehrgraben heute zwischen zwei größeren Auskiesungen. Es ist eine alte, seit dem Spätmittelalter vorhandene Grenze, die zunächst als Entwässerungsgraben angelegt worden war und in der Folge die Grenze zwischen den Deichschauen Rees und Haffen markierte. Auch heute nimmt der Graben noch die Funktion der Entwässerung wahr.
Der Haffensche Landwehrgraben ist ein herausragende s Denkmal der Kulturlandschaft am unteren Niederrhein. Als Anlage für neu geschaffene landwirtschaftliche Flächen durch die Trockenlegung und Entwässerung der feuchten Bruchgeiete und Anlage von Poldern sowie als Grenze zwischen Herrschaftsgebieten und den frühneuzeitlichen Deichschauen, aber auch zum Schutz vor Hochwasser, dokumentiert er ein e typische Siedlungsweise am Niederrhein. An seiner Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse, weil er für die Geschichte des Niederrheins und speziell der Stadt Rees bedeutend
ist und insbesondere wissenschaftliche Gründe für seine Erhaltung sprechen.
Die Erhebung des ortsfesten Bodendenkmals „Landwehr graben, Haffensche Landwehr“ erfolgte am 27.03.2012 durch den Landschaftsverband Rheinland, Amt für Boden-denkmalpflege im Rheinland; sie umfasst die in der Anlage beigefügte Denkmalbe-schreibung mit Fotodokumentationen und Auszügen aus der Deutschen Grundkarte.
Ein formeller Antrag auf Eintragung dieses Bodendenkmals in die Denkmalliste der Stadt Rees gem. § 3 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NW folgte am 10.12.2012.
Gemeinsam mit dem Deichverband Bislich-Landesgrenze erfolgte im März d. J. eine Überarbeitung der Denkmalbeschreibung; danach wurden die modernen Einbauten/Anlagen aus den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts aus dem Schutz
bereich des Bodendenkmals herausgenommen und können im Rahmen der aktuellen Gewässerunterhaltung verändert werden.
Für den Beschluss wird nachstehender Entwurf vorgeschlagen:
Der Kulturausschuss beschließt, das ortsfeste Bodendenkmal KLE 258 „Landwehrgraben,
Haffensche Landwehr“, in die Denkmalliste der Stadt Rees einzutragen.
Chronik des erfolgreichen Widerstandes gegen den Durchstich von Wilhelm Wissen im Sept. 2012
Ulrich Wille war es, der als damaliger DBV-Kreisvorsitzender sich bereits 1985 erstmals zum Landwehr-Durchstich äußerte. Der NABU-Vorläufer votierte damals ursprünglich für die zehnprozentige Teilstreckenbe seiti- gung dieses Fließgewässerss; welches er noch im selben Jahr aufgrund gewonnener ökologischer Erkenntnisse zurücknahm, Quelle: „20 Jahre Reeser Meer“ ( 1991), vom Stadtbaurat Rees , Dr. Ulrich Paßlick . Heute gilt die Haffen`sche Landwehr laut der Mollusken-Päpste Dr. Wiese/Grömitz (2011) und Dr. Jungbluth/Mainz (1996) als national bedeutsames Großmuschelgewässer. 1990 verlautbarte die Reeser NABU-Ortsgruppe erstmals, dass sie der Einleitung der Landwehr ins Reeser Meer nicht zustimme. 1996 folgte der Planfeststellungsbeschluss des Kreises Kleve zum Durchstich (mit Auflagen -die maßgeblich durch NABU-Proteste erzielt wurden-). Mit dem Slogan: ”Habt Ihr einen Stich” rief schon 1995 der örtliche NABU&BUND am Tag der Erörterung vor dem Rathaus Rees zur Landwehr-Demo auf. Am selbenTag bekam der Kreis vom Umweltministerium NW den Erlaß, die Entscheidung zum Durchstich-Antrag erst zu fällen, wenn Düsseldorf die Landwehr als “Bereich zum Schutz der Natur” ausgewiesen hat. Der Kreis hielt sich nicht daran (Nikk berichtete schon öfters über die Fortentwicklung des zum Zwecke des beabsichtigten Ferienparkes “Reeser Meer” geplanten Landwehr-Durchstiches). Die Klever Kreisverwaltung rang sich nur zu einer jeweils vier Jahre gültigen Options-Genehmigung durch. Erfolgen dürfe der Durchstich erst, wenn ein Investorenvertrag vorläge und 50 Häuser dort stünden.
Der Bewilligungsentscheid wurde wider Erwarten nicht vom Amtsleiter, sondern vom damaligen OKD abgezeichnet. Es roch nach einem politischen statt fachlichem Plazet. Ein halbes Jahr lang wechselten aufgrund dessen, zwischen dem Umweltministerium und dem Kreishaus kritische Briefe. Letztlich blieb die Nachprüfung ohne Wirkung.
Wir erinnern: Die beiden Umweltverbände überzeugten in den 1990-er Jahren nicht nur sechs überkonfessionelle Reeser Kirchengemeinden mit ökologischen Argumenten von ihrem Schutzbestrebungen, sondern auch die Städte Wesel,Hamminkeln, die Kreisbauernschaften Wesel, Kleve, bzw. den vormaligen Deichverband Haffen/Bislich aus hochwasserschützerischen Gründen. Auch sammelte eine Bürgerwehr von 500 dörfischen Landwehr-Anrainern Protestunterschriften. Sie bewegten sogar einen Landwehr-Miteigentümer zur Gerichtsklage (welche scheiterte, aber einen größeren Zeitgewinn ergab).
Während der 1995ger niederrheinischen Jahrhundertflut führte “man” in einer Nacht- und Nebelaktion gar eine behördlich bestätigte, illegale Landwehrverrohrung zum Reeser Meer (sprich legalisiert wurde). Auch verschwand aus dem Reeser Stadtarchiv plötzlich eine bis dahin immer öffentlich zugängliche Urkunde von 1580, die den heutigen Gewässerlauf der Haffen`schen Landwehr zeigt.
Mehrfach sendete der WDR (TV und Radio) über den Landwehr-Streit. Das Landesumweltministerium folgte unserem Schutzziel, allerdings erfolglos.
Darüber hinaus führten NABU&BUND in Reeser Dörfern jeweils sehr gut besuchte Diavorträge, Fotoausstellungen und Exkursionen durch. Die Landschaftsbeiräte des RP und des Kreises, sowie die LÖBF schlossen sich uns auch argumentativ an.
Verschiedene Investoren kamen und gingen wieder. 1998/99 stand der Ferienparkbaubeginn vermeintlich kurz bevor. So forderte die Stadt Landwirte auf, zum gepl. Baufeld angrenzendes städtisches Grün- in Ackerland umzuwandeln (um weniger verpflichtenden Natur-Ersatz für dieses Projekt erbringen zu müssen). Fast parallel rodete man vorschnell dort den Bauplatz. 1999 ließ die Stadt für die Bad Himmelblau-Investoren, ungenehmigt, ein landwehrnahes Muster-Ferienhaus bauen (der Kreis verhängte ein Bußgeld). Wenige Monate später, hieß es gerüchteweise, dass Gebäude sei nicht standsicher. Nach 25 Jahren Vorplanung ergab kurz darauf ein Gutachten, dass das Ferienparkareal aufgrund vormaliger Kiesspülfeldnutzung schwer bebaubar sei. Kurz zuvor sagte ein Landwirt bauernschlau öffentlich, dass er hier nicht mal einen Schuppen bauen würde. Die Überplanung sah nun eine Lagunenferienstadt auf Stelzen vor. Die Mehrkosten wollte kaum ein Ferienhauskaufinteressent zahlen. 2002 holt die Stadt die NKSB ins Investoren-Boot. Aber für das 100 Mio.Projekt folgt 2003 die Insolvenz. 2004 “kam” der Reeser Wasserwelten-Investor Dr. Theissen für ein halbes Jahr.
Formaljuristisch bedurfte es dazu. War er nur ein Vehikel/eine Reeser Mär? Der Regionalplan sah ja nun die zusätzliche Abgrabung Norderweiterung/Reeser Meer zur Attraktivitätssteigerung des Ferienparkes, nebst gesellschaftlichem Mehrwert vor. Wasserwüsten statt Wasserwelten herrschen hier nun vor. Mehrwerte erzielten –im doppelten Sinne- die Kies-Gewinner. Um die ökologische Minderung kümmerte sich bisher keiner! `05/`06 wollte sich ein Bocholter Investor am “Reeser Meer” versuchen. Eine Wüstenrot-Finanzierung sollte die Liquidität sicheren. Es kristallisierte sich aber heraus, dass ein “Wüsten-Rotfuchs” sich unter Falschangabe, als freier Makler für Dritte entpuppte. Der Investor verließ daraufhin das „Schiff”. 2007 tauchten die NL-Investoren Arcadis auf. Bis 2008 hielten sie sich über Wasser. Sie "" versäumten die EU-weite Ausschreibung. Die Stadt löste ersatzlos den Investorenvertrag. Bisher stand allein besagte “schräge Hütte”. Bei einem Ortstermin warnte Landesdenkmalschützer Dr. Stürmer Landesdenkmalschützer vor Folgen der Norder- weiterung. Er befürchtet, dass das 1000 jährige Kloster Haus Aspel zur Abgrabung hin abrutschen könne. Schon 2006 räumte der Kreis dennoch eine Genehmigung für ca. 90ha ein. Die Entkiesung gehört mangels Ferienpark sofort gestoppt. Aber der Kreis sieht es anders. Auch erlaubte er es sich bis 2011, rechtlich äußerst umstritten, vier mal, die Verlängerung der Planfeststellung. Letztmalig wurde zusätzlich eine Artenschutzprüfung nötig. Diese ergab, dass die 2011 in der Haffen`schen Landwehr erstmals durch die Uni Köln nachgewiesenen FFH-Fischarten Bitterling und Steinbeißer, die Stadt Rees zur Ferienpark-Aufgabe ”zwang”. Die Stadtverwaltung bekundete am 21.9.2011 in einer Presseerklärung, dass man die nun mögliche Umweltverbandsklage fürchte. Sie ignorierte -wider besseren Wissens- seit 1982, dass sowohl die Landwehr, als auch der größte Reeser Meer-Teil Ramsar- und heute EU-Natura-2000-Gebiet sind. Die sture Reeser Meer-Propaganda gipfelte darin, auf dem Reeser Marktplatz - wohl bis heute sichtbar-, den behördlichen Stadtplan mit dem nie vollzogenen Durchstich darzustellen. Die Ferienparkflyer wiesen gar retuschierte Luftbilder vom Reeser Meer auf, auf denen die Landwehr-Einleitung schon stattgefunden hat. Im Kleinen erinnert dies an das gescheiterte, benachbarte Kalkarer Brüterprojekt, welches als narrensicher galt.
Für das Baggerlochverbundsystem Wesel-Rees sollte die Landwehr ebenfalls herhalten. Inzwischen ist auch dieses Projekt beerdigt. Das Damoklesschwert, die Durchstich-Idee schwebte nun nicht mehr über der Haffen`schen Landwehr. Allerdings ohne Proteste wäre -ohne eigentlichen Anlass- diese längst,voreilig in die Reeser Meer-Seen eingeleitet worden.
Was hat sich in dieser über ein Vierteljahrhundert währenden Landwehr-Gegenwehr nicht noch alles ereignet. Obwohl in der angedachten Durchstichzone nur unwirtschaftlicher Torf lag und die Kiesfirma NKSB veröffentlichte , kein Durchstich-Interesse zu haben, gab es das Kreishaus-OK. Trotz einst langfristig angekündigter NABU-Führung zum Reeser Meer, lud die NKSB eines Tages plötzlich und unerwartet zur Gegen Na-Tour .Die Umweltverbände besaßen die städtische Zustimmung, in deren Bibliothek die Landwehr-Bildergalerie zu zeigen. Derweil diente an dessen statt, nun das Rathaus Rees als spontanes Forum der NKSB -Kiespräsentation. Eine Firma durfte sodann das Amt mit Rohstoffen künstlerisch gestalten. Den Umweltverbänden entzog man aber zeitgleich die Zusage.
2008 erwirkten die Umweltverbände das Teil-NSG (der Durchstichbereich wurde davon ausgespart), sowie unabhängig davon, innerhalb der internationalen Woche der Biodiversität ein symbolisches "Erdeschutzgebiet Haffen`sche Landwehr". Die Auslobung führte der damalige, stellv. Ministerpräsiden Keymis, im Beisein des NABU-Landeschefs Josef Tumbrinck vor Ort aus.
Fazit: Über 40 Jahre hinweg galt es als illusorisch, den Durchstich incl. Ferienpark verhindern zu können. Zum Schluss waren es weniger als eine Handvoll Landwehrschützer, die nicht resignierten.
2012 stellte der Berichterstatter beim Rheinischen Amt für Denkmalpflege NW in Bonn einen Antrag auf Ausweisung des Bodendenkmales “Haffen`sche Landwehr”. Inzwischen verkündet es, diesem zu folgen (nach deren vorheriger Ortsbegehung 2012). Infolge der Durchstichplanung waren Bonn zuvor ewig die Hände gebunden. Sollte sich die Stadt Rees dagegen noch sperren wollen, würde das Landeskultusministerium diese dazu anweisen.
1971 strebte die Kommunalplanung erstmals die Landwehr-Einleitung an. Hingegen bleibt das knapp 400 ha große, nun ausgekieste Reeser Bruch, wie schon Jahrhunderte zuvor, von alters her siedlungsfrei.
Die Naturschutz-Geschichte scheint einmal mehr dergestalt zu bewahrheiten, dass das manchmal Unmögliche versucht werden muss, um das Mögliche zu erreichen.
Wilhelm Wissen, Schönwolde/MV, im September 2012
Durchstich der Haffen’schen Landwehr. Eine Einschätzung von SEBASTIAN LATZEL (RP)
REES/HAFFEN Die aktuelle Kontroverse um die Süderweiterung hat ganz nebenbei auch wieder ein Thema in den Fokus gerückt, das eigentlich längst erledigt schien: der Durchstich der Haffen’schen Landwehr. Viele erinnern sich noch gut an die teilweise mehr als heftigen Diskussionen vor rund zehn Jahren, bei denen kräftig um die Landzunge zwischen Süd- und Nordsee gerungen wurde. Am liebsten hätte die Stadt schon damals den Abschnitt durchstochen und auf diese Weise die beiden Seen zu einer riesigen Wasserfläche verbunden.
Seltene Muschelarten
Das hatte hohe Wellen geschlagen, vor allem weil die Meinungen darüber weit auseinander gingen, welche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Durchstich hätte. Naturschützer hatten zudem seltene Muschelarten ins Spiel gebracht, die bei einer Veränderung des Lebensraumes bedroht wären. Das Ende ist bekannt: Man einigte sich auf eine Art Kompromiss. Der Durchstich kommt erst, wenn 50 Häuser vom Ferienpark stehen. Die standen bei Investor Thomas Euwens nicht, auch unter „Nachfolger“ Theissen wurden keine weiteren Häuser gebaut, und derzeit planen die neuen Investoren noch. Vom Bau ist frühestens im nächsten Jahr die Rede. Ob und wann ausreichend Gebäude für den Durchstich stehen, ist derzeit völlig offen.
Daher hatten die Durchstich-Kritiker wie Willi Wißen vom NABU in letzter Zeit vor allem den NKSB-Bagger im Visier. Der sollte nämlich für die Norderweiterung verlegt und dafür die Landwehr kurz geöffnet werden. Doch auch das ist wohl vom Tisch. Die NKSB hat neue, moderne Maschinen, die direkt in der Norderweiterung zum Einsatz kommen. Ein Durchstich wegen des Kiesabbaus ist also nicht mehr nötig.
Eine Entwicklung, die zeigt, wie richtig damals der Widerstand war. Denn ohne die Proteste wären die Seen längst verbunden - ohne einen eigentlichen Anlass. Für die Auskiesung ist der Durchstich wohl nicht mehr nötig und der Ferienpark existiert derzeit immer noch nur als Idee.
- /SEBASTIAN LATZEL 19.08.2006
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag auf einstweilige Sicherstellung der Haffen'schen Landwehr
Ihre Schreiben vom 06.02.2004 und 20.03.2005; Hiesige Zwischennachrichten vom 2.4.2004 und 4.4.2005
Sehr geehrter Herr Wißen,
im Auftrag von Frau Ministerin Höhn danke ich Ihnen für Ihre Schreiben zur Haffen'schen Landwehr, in denen Sie darum gebeten haben, die Haffen'sche Landwehr einstweilig sicher-zustellen. Leider haben die Erkundigungen zum Sachstand einige Zeit in Anspruch genommen. Ich bitte daher um Nachsicht, dass Sie sich mit der Antwort etwas länger gedulden mussten.
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständige Behörde für einstweilige Sicherstellungen nach § 42 e LG NRW. Ich hatte die Bezirksregierung Düsseldorf daher um entsprechende Berichte zum Sachverhalt gebeten. Zwischenzeitlich liegen mir diese Berichte vor.
Der Sachverhalt stellt sich aktuell wie folgt dar: Der Landrat des Kreises Kleve hat durch Änderungsbescheid vom 4.2.2005 die Frist für den Beginn der Abgrabung „Haffen'sche Landwehr” in der Stadt Rees, Gemarkungen Haffen-Mehr und Bergswick nochmals um weitere drei Jahre verlängert, d.h. bis zum 12.02.2008. Der Durchstich durch die Haffen'sche Landwehr darf auch weiterhin erst dann erfolgen, wenn für die von der Stadt Rees im Bereich des Reeser Meeres beabsichtigte Folgenutzung „Freizeit- und Erholungsschwerpunkt” ein Investor konkrete Planungen vorgelegt hat und sich zur Realisierung vertraglich an die Stadt Rees gebunden hat.
Wie die Stadt Rees mit Schreiben vom 15.03.2005 berichtet hat, ist diese Voraussetzung bisher nicht erfüllt. Der Durchstich ist damit derzeit nicht zulässig. Gleichzeitig ist jedoch der Planfeststellungsbeschluss weiterhin gültig. Aus diesem Grund sieht die Bezirksregierung Düsseldorf zur Zeit keine Möglichkeit, eine einstweilige Sicherstellung zu erlassen.
Aus Sicht des Umweltministeriums möchte ich zum Abgrabungsvorhaben „Haffen'sche Land-wehr” Folgendes festhalten. Solange die im Planfeststellungsbeschluss unter Buchst. B, Ziff. 1 festgelegte aufschiebende Bedingung nicht erfüllt ist, darf der Durchstich durch die Haffen'sche Landwehr nicht erfolgen. Sollte also innerhalb der jetzigen befristeten Geltungsdauer der Planfeststellung keine vertragliche Bindung eines Investors an die Stadt Rees erfolgen, darf mit der Abgrabung nicht begonnen werden. Es bleibt abzuwarten, ob bis zum Ende der Befristung (12.02.2008) verbindliche Regelungen getroffen werden. Sollte dies nicht der Fall sein und sollte vom Abgrabungsunternehmen im Jahr 2008 eine erneute Verlängerung beim Kreis Kleve beantragt werden, so wäre vom Kreis Kleve zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines erneuten Änderungsbescheids gegeben sind bzw. ob Versagungsgründe gegen eine weitere Fristenverlängerung sprechen. In der Entscheidung wären dann auch Änderungen zu berücksichtigen, die gegenüber dem Zeitpunkt der ursprünglichen Planfeststellung im Jahr 1996 eingetreten sind.
Aus Sicht des Naturschutzes haben die naturschutzfachlichen Wirkungen des Durchstichs von Anfang an sowohl im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren als auch auf regionalplanerischer Ebene eine große Rolle gespielt. Das Umweltministerium hat seit Mitte der 90iger Jahre immer wieder auf die ökologische Bedeutung der Haffen'schen Landwehr hingewiesen. Aus rein naturschutzfachlicher Sicht unterstütze ich Ihr Anliegen daher sehr. Im Hinblick auf die einstweilige Sicherstellung muß ich Ihnen allerdings mitteilen, dass das Umweltministerium hier zur Zeit keine Möglichkeiten sieht, das Verfahren kurzfristig anzustoßen.
Abschließend danke ich Ihnen, dass Sie sich für die Belange des Naturschutzes und den Erhalt der Haffen'schen Landwehr einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Oechelhaeuser)