Landtag NRW, Petitionsausschuss 11.02.2019
Thema: Kiesabgrabungen Niederrhein
Petitionsantrag: Flächenausweisung der Kiesabgrabungen im Regionalplan für den regionalen Bedarf
Vertreter der Bürgerinitiativen „Zukunft Esserden“, EDEN e.V. (www.eden-niederrhein.de) und weiterer Bürger
Kontaktadresse EDEN e.V.: EDEN e.V., Esserdener Straße 34, 46459 Rees
Der Niederrhein ist eine besonders belastete Region in Nordrheinwestfalen, in dem eine seit Jahrzehnten immer schneller stattfindende Ausbeutung von Kies und Sand zu einer enormen Zerstörung insbesondere in den „Rheinniederterrassen“ und „Rheinauen“ geführt hat.
Durch die immensen Kiesabgrabungen wird neben den ökologischen und ökonomischen Schäden unwiederbringlich ein wunderschönes Stück Heimat mit dem ursprünglichen, niederrheinischen Charme und einer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft im EU-Vogelschutzgebiet zerstört.
Die jüngeren Generationen sind diejenigen, die mit dem Verlust von Heimat und Natur und vor allem mit den zu erwartenden Ewigkeitsschäden dieses massiven Raubbaues zukünftig leben müssen - sie werden keine Chance gehabt haben, am Planungsprozess beteiligt worden zu sein. Sie verdienen Rücksichtnahme und ein wesentliches Mitspracherecht!
Regionalplan Ruhr zur Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze S. 207 :“...Rohstoffvorkommen sind standortgebunden und nur in geologischen Zeiträumen repro-duzierbar. Insofern ist im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung sicherzustellen, dass deren räumlich begrenzte Vorkommen auch mittel- bis langfristig für nachfolgende Generationen nutz- bzw. gewinnbar bleiben.“
Die seitens der Regionalplanungsbehörde auszuweisenden Flächen (dem Mengengerüst) richten sich nach dem sogenannten „Bedarf“. Dieser wird ermittelt anhand der in den jeweils 3 zurückliegenden Jahren abgebauten Fläche/Abbaumenge. Diese Ermittlung wird u.a. durch Befliegungen seitens des Geologischen Dienstes in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung durchgeführt. Diese in den vergangenen drei Jahren abgebaute Menge spiegelt also den „Bedarf“ wieder, welcher das auszuweisende Mengengerüst bestimmt.
Je mehr und je schneller Kies und Sand also abgebaut werden, desto mehr und schneller muß letztendlich der Regionalplan für „Nachschub“ sorgen.
In diesem Abbauquantum befinden sich enorme Exportmengen. Z.B. geht nahezu jedes mit Kies und Sand beladene Schiff aus dem Raum Rees über die Grenze nach Holland, nach Belgien und darüber hinaus.
- Denn der Gesetzgeber hat hinsichtlich der auszuweisenden Mengengerüste keine Regelung darüber definiert, wessen „Bedarf“ gedeckt werden soll.
So wirbt z.B. eines der großen niederrheinischen Abgrabungsunternehmen für die Versorgung des niederländischen und belgischen Marktes mit dem Verkauf seiner Produkte aus eigenem Abbau, wobei damit größtenteils unser niederrheinischer Kies und Sand gemeint ist.
Übersetzung des obigen Textes:
Holemans Nederland liefert Primärbaustoffe vom (eigenen) Abbauort zu Ihrem Produktionsstandort oder Bauprojekt. Ob Industriesand und Kies, Füllsand oder gebrochenes Steinbruchmaterial (Schotter für Asphalt, Gleisschotter oder hydraulische Bausteine), wir kümmern uns um den gesamten Prozess. - Baugrundstoffe für Beton-, Schienen-, Wasser- und Wegebau
Unter Holemans Groep steht: “In Deutschland verfügt Holemans über mehrere Produktionsstandorte für Sand und Kies mit Schiffsbeladung (Rees und Ellerdonk) sowie mehrere Produktionsstätten mit Lkw-Beladung am Niederrhein. Von diesen Standorten kann für den niederländischen Markt geladen werden.“
Während der Kies und Sandabbau in den Niederlanden drastisch heruntergefahren wurde, versorgt der Niederrhein gleichzeitig im besonderen Maße das Exportgeschäft verschiedener Kiesunternehmen zur Versorgung der Bauindustrie in unseren Nachbarländern Belgien und den Niederlanden.
„Wir alle hängen vielfältig vom innereuropäischen Handel ab, den einzuschränken zudem die Grundlagen des Europarechts verbieten. Der Handel mit Kies und Sand ist ergo legitim und nicht zu beanstanden, wenn auf beiden Seiten der Grenze gleiche Bedingungen herrschen. Die Niederlande verfügen seit langem über eine restriktive Abgrabungsplanung, die offenbar auf der Erwartung eines erheblichen Imports aus der BRD gründet“, Michael Gerhard, Natur- und Umweltschutzakademie.de NRW Heft 21
Niederländische Gaseinfuhr, welche als Kompensation für unseren Kiesexport immer wieder von der Kiesindustrie angeführt wird, wurde dort inzwischen zur nationalen Rohstoffreserve erklärt, da die Förderung mit immensen Schäden (Bodensetzungen/Ökologie) verbunden ist.
Da auch der Niederrhein durch die schon lange ausufernden Abgrabungen bereits deutlich sichtbare Schäden zeigt bzgl. der Veränderungen im Grundwasserkörper, der Landschafts- und Ökologiezerstörung und die drohenden Langzeitschäden überhaupt noch nicht absehbar sind, stellen wir einen Petitionsantrag, dass Kies und Sand im Regionalplan als Rohstoffreserve und/oder NUR für den Regionalen Bedarf ausgewiesen werden.