Emmerich, 19.05.2016
Eden: Abgrabungsantrag weist erhebliche Mängel auf
Rees. Auch Eden reagiert auf die Pressemitteilung des Kreises Kleve zum Thema „Reeser Welle“ und widerspricht dem Eindruck, dass aufgrund des Gebietsentwicklungsplanes 99 (GEP 99) die dortige Ausweisung fast unumgänglich sei. „Dem ist nicht so“, sagt Heinz van Laak, Vorsitzender von Eden. Laut GEP 99 sei dieses Gebiet für eine mögliche Auskiesung ausgewiesen. Dies bedeute, dass dort weder ein Wohngebiet, noch ein Industriegebiet gebaut werden dürften und ausgekiest werden könnte, aber nicht muss.
Die Genehmigungsentscheidung liege nun beim Kreis Kleve. Bei Eden gibt es große Bedenken gegen den Abgrabungsantrag an sich. Nach Einsicht in die Antragsunterlagen sei jetzt schon festzustellen, dass diese erhebliche Mängel und Defizite aufwiesen. So sei z.B. der Antrag nicht unterschrieben. Auch fiele auf, dass die Belange des Vogelschutzgebietes und Naturschutzes nicht ausreichend geprüft scheinen, so auch im Bereich Bienener Altrhein bei Niedrigwassersituationen.
Weiterer Kritikpunkt: Die hinter dem Schutzdeich liegende Ortschaft Esserden soll nach der Abgrabung durch eine Lehmschürze gegen höheres Grundwasser geschützt werden. „Es gab in der Vergangenheit für die geplante Lehmschürze kein vergleichbares Projekt, weder mit jahrzehntelanger Erfahrung, noch unter gleichen Bedingungen. Es ist absolut unverständlich, dass für die K18 eine Standsicherheitsberechnung durchgeführt wurde, jedoch für die Lehmschürze nicht. Dieser kommt im Gesamtkontext ja schließlich eine sehr wichtige Funktion zu“, so Melanie Gronau von Eden.
Klaus Awater, stellvertretender Vorsitzender, fehlen die Betrachtungen möglicher negativer Auswirkungen auf den Hochwasserschutzdeich. Sollte die Schürze nicht „dicht“ sein oder in Zukunft undicht werden, könnten Unterspülungen des Banndeiches katastrophale Folgen für eine ganze Region haben, kritisiert er und ergänzt: „Jede nur denkbare Schwächung der Schutzdeiche muss von vornherein absolut ausgeschlossen werden.“
Auch fragt man, warum es in dem untersuchten Gebiet von ca. 10 km² so wenige Untersuchungsstellen und im Wohngebiet Esserden selbst nicht eine einzige gab für die Erstellung des hydrogeologischen Gutachtens. Leider fehle im Gutachten auch die für Esserden wichtige Betrachtungsweise eines sehr lang anhaltenden Rückganges oder gar einer länger anhaltenden Hochwassersituation. Dann drücke sich das Wasser des Rheines über den Grundwasserleiter landeinwärts und treffe auf das Grundwasser, das landseitig Richtung Rhein abfließen möchte.
Nach dem Ratsbeschluss „keine weiteren Ausgrabungen“ sieht Eden besonders Bürgermeister Christoph Gerwers und die Bauamtsleiterin Elke Strede in der Pflicht, nicht abzuwarten, sondern entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.