Pressemittteilung von EDEN e.V. Rees


zum Abgrabungsantrag „Reeser Welle“


Der Pressebericht des Kreises Kleve bezüglich der geplanten Abgrabung „Reeser Welle“ ließ Bürger in Rees aufschrecken, da er vielen Menschen suggerierte, daß aufgrund des Gebietsentwicklungsplanes 99 (GEP 99) und die dortige Ausweisung des Gebietes „zur Rohstoffsicherung“, die Auskiesung fast unumgänglich sei.
„Dem ist aber nicht so“, sagt Heinz van Laak, 1. Vorsitzender von EDEN e.V. . Eine Ausweisung eines Gebietes zur Sicherung von Bodenschätzen, ist letztendlich nichts anderes, als z.B die Ausweisung eines Wohngebietes. Dort soll quasi gemäß Gebietsplanung in einem bestimmten vorgesehenen Bereich verhindert werden, daß z.B. Industrie/ Großgewerbe (oder eine Abgrabung) mitten unter Wohnhäusern steht. In diesem Bereich können also Wohnhäuser gebaut werden, was im Umkehrschluß jedoch nicht heißt, daß dort gebaut werden muß, sondern lediglich kann. Andere „Nutzungen“ sind jedoch zunächst erstmal ausgeschlossen.
Nicht anders verhält es sich mit der Reeser Welle. Laut GEP 99 ist dieses Gebiet für eine mögliche Auskiesung ausgewiesen. Dies bedeutet, daß dort weder ein Wohngebiet, noch ein Industriegebiet gebaut werden darf und daß dort ausgekiest werden kann, aber nicht muß.
Die Genehmigungsentscheidung liegt nun beim Kreis Kleve. Erst nach Prüfung aller Belange, Einwände der Bürger und einigen weiteren Schritten, wird dort eine Entscheidung gefällt.
EDEN e.V. kritisiert in diesem Zusammenhang scharf die weitere Zerstörung des einzigartigen und kulturreichen Niederrheins. Bereits über 20% von Rees wurden bisher ausgekiest! Es herrschen auch große Bedenken gegen den Abgrabungsantrag an sich. Nach Einsicht in die Antragsunterlagen, ist jetzt schon festzustellen, daß diese erhebliche Mängel und Defizite aufweisen. „ Wie ist es möglich, daß dieser Antrag nicht einmal von den Antragsstellern unterzeichnet, also somit nicht verantwortlich gezeichnet wurde?“, fragten sich Einsichtnehmende. Auch fiel Eden e.V. auf, daß die Belange des Naturschutzes nicht ausreichend geprüft scheinen, so z.B. auch im Bereich“ Bienener Altrhein“ bei Niedrigwassersituationen. Auch liegt das Vorhaben im


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Europäischen Vogelschutzgebiet „Natura 2000“. Wozu gibt es ausgewiesene Schutzgebiete, wenn diese nicht geschützt werden?
Die direkt hinter dem Schutzdeich liegende Ortschaft Esserden soll nach der Abgrabung durch eine Lehmschürze gegen höheres Grundwasser geschützt werden.
„Es gab in der Vergangenheit für die geplante Lehmschürze kein vergleichbares Projekt, weder mit jahrzehntelanger Erfahrung, noch unter gleichen Bedingungen. Es ist absolut unverständlich, daß für die K18 eine Standsicherheitsberechnung durchgeführt wurde, jedoch für die Lehmschürze nicht. Dieser kommt im Gesamtkontext ja schließlich eine sehr wichtige Funktion zu“, so Melanie Gronau von EDEN.
„Ebenso fehlen Betrachtungen möglicher negativer Auswirkungen auf den Hochwasserschutzdeich. Sollte diese Schürze nicht „dicht“ sein, oder in Zukunft jemals undicht werden, so könnten Unterspülungen des Banndeiches katastrophalen Folgen für eine ganze Region haben, zumal wir im Ringpolder 48 leben“, kritisiert Klaus Awater, 2. EDEN-Vors., und ergänzt „im Zuge des Klimawandels sollten wir ein besonderes Augenmerk auf unsere Hochwasserdeiche legen. Jegliche nur denkbare Schwächung der Schutzdeiche müssen von vornherein absolut ausgeschlossen werden.“
Auch fragt man sich, warum es in dem untersuchten Gebiet von ca. 10 km² so wenige Untersuchungsstellen und in Esserden selbst nicht eine Einzige im Wohngebiet gab für die Erstellung des Hydrogeologischen- Gutachtens. Nach diesem soll nämlich vorhergesagt werden, wie sich die Grundwasserverhältnisse nach einer Abgrabung ändern sollen. Des Weiteren zeigten die wenigen anderen Untersuchungspunkte obendrein erhebliche Lücken in der Langzeitdatenerfassung.
Leider fehlte in dem Hydrogeologischen- Gutachten auch die gerade für Esserden so enorm wichtige Betrachtungsweise, eines sehr lang anhaltenden Rückganges einer Hochwassersituation, oder gar länger anhaltenden Hochwassersituation, denn dann drückt sich das Wasser des Rheines über den Grundwasserleiter landeinwärts und trifft auf das Grundwasser, welches landseitig in Richtung Rhein abfließen möchte, so Eden e.V. In eben dieser Situation kommt es gerade in diesem Bereich schon heute zu dem sogenannten Qualmwasser, da sich diese aufeinandertreffenden Wassermassen nach oben drücken.
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Auch bleibt ungeklärt, wo das landseitige Grundwasser zukünftig hin soll, wenn es nicht mehr durch den Bereich der zukünftigen Lehmschürze hindurchfließen kann – unterstellt, diese sei tatsächlich dicht.
Ist bei einem Hochwasserereignis nicht zu befürchten, dass das an der westlichen Flanke (über den Mahnensee und Südteil Reeser Welle) in den Grundwasserleiter eindrückende Rheinwasser nicht das landseitige Grundwasser quasi wie einen aufgestauten Wasserberg hinter dieser Dichtschürze über Esserden Richtung Rees abdrängt? - mit der Konsequenz verstärkter Qualmwasserausbrüche?
EDEN e.V. positioniert sich eindeutig und fordert die Beendigung der Auskiesungen. Ebenso der damit verbundenen Landschafts-, aber auch Arbeitsplatzzerstörung der Landwirte, die hier seit Generationen einen der qualitativ besten Ackerböden des Landes bewirtschaften. Inzwischen gibt es unzählige Baggerlöcher, die meisten unauffällig hinter Bauzäunen und Anpflanzungen -somit fällt die enorme Anzahl nicht so sehr auf. Doch schaut man sich auf der Internetseite www.eden-niederrhein.de das Video eines Rundfluges an, ist man erschreckt, wie durchlöchert inzwischen dieser Landstrich ist.
„Wir wundern uns, warum die Stadt Rees seit dem 01.04.2014 Offenlegungen online stellt, dies jedoch bei den Unterlagen zur Abgrabung „Reeser Welle“ nicht so handhabte. Daher war der Bürger auf eine Einsichtnahme der Unterlagen auf die Dienstöffnungszeiten der Verwaltung angewiesen, von 8-12 und 14-16 Uhr. Für einen berufstätigen Bürger war dies bei über 1.100 Seiten(!) höchstkomplizierter Antrags- und Gutachtenunterlagen nicht bewältigbar.“, so EDEN e.V.
Ebenso fragt man sich, wie dieser Antrag überhaupt bis in die Offenlegung kommen konnte, und nicht schon vorher seitens Stadt und Kreis ausgebremst wurde, zumal das Aktenzeichen des Abgrabungsantrages „Reeser Welle“ mit den Ziffern 14/15 endet.
Da der Pressesprecher der Stadt Rees, Jörn Franken, den Ratsbeschluß verkündete: "…wir wollen gar keine Ausgrabungen", sieht EDEN e.V die Stadtverwaltung, und hier insbesondere Bürgermeister Christoph Gerwers und die Bauamtsleiterin Elke Strede in der Pflicht nicht nur abzuwarten, sondern


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entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und sich nun auch konsequent einzusetzen, damit keine weiteren Auskiesungen mehr stattfinden.
Da sich die Parteien im Reeser Rat ja nun offiziell gegen die Abgrabungen ausgesprochen haben, sollten sie jetzt couragiert dem Abgrabungsantrag der Firmen Holemans und Hülskens entgegenstehen. So fordert EDEN e.V. die entsprechenden Kreistagsabgeordneten auf, im Kreistag einen diesbezüglichen Antrag zu stellen und auch zu befürworten, der die Kreisverwaltung auffordert, den Abgrabungsantrag Reeser Welle abzulehnen, sowie weitere Abgrabungen im gesamten Klever Niederrheingebiet.

 

Heinz van Laak,  Esserdener Str. 34, 46459 Rees (0 28 51) 21 47  (1.Vors. EDEN e.V. Rees)

Klaus Awater, Wacholderweg 3, 46459 Rees  (0 28 50) 41 68 99 (2.Vors. EDEN e.V. Rees)

Melanie Gronau, Bruckdaehlweg 13 46459 Rees  (02857) 3311  (Mitgl. EDEN e.V. Rees)

 

 
Rees, den 16.Mai 2016