Abbaugenehmigung hinfällig Gericht stoppt Kiesabbau in Bohmte:
Abriss nach Richtfest?
Wegen eines fehlerhaften Genehmigungsverfahrens hat das Verwaltungsgericht Osnabrück den Kiesabbau in Bohmte gestoppt. Foto: Friedrich Lüke
Das VG gab jetzt der Verbandsklage des Umweltforums Osnabrücker Land gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Landkreises aus 2011 statt. Die Abbaugenehmigung des Landkreises für die Hunteburger Kies- und Sandwerke GmbH (HKS) über Kies, Sand und Torf ist damit hinfällig. Die Firma hatte im Oktober bereits das Richtfest des neuen Kieswerkes gefeiert und 15 Mitarbeiter eingestellt. (Weiterlesen: 20 Millionen Euro für Kieswerk in Schwegermoor)
Noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Landkreis in die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht gehen wird, ist am Tag Eins nach dem Urteil noch offen: „Wir warten den Eingang des schriftlichen Urteils ab. Dann werden unsere Juristen prüfen, wie damit umzugehen ist“, sagte Pressesprecher Burkhard Riepenhoff. Naturgemäß hänge es auch davon ab, wie der Antragsteller, also HKS, sich nun verhalte, ob er gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen werde, der ein erneutes Planfeststellungsverfahren auslösen könnte.
Für das betroffene Unternehmen erklärte Geschäftsführer Michael Hüging-Holemans, er habe im Vertrauen auf die sofortige Vollziehbarkeit der Abbaugenehmigung, die zuletzt vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt worden war, mit der 20-Millionen-Investition begonnen.
Rohbauten stehen schon
Der Oberboden sei abgeschoben und Torf entnommen, um an den darunterliegenden Kies zu gelangen. Insofern sei der Ursprungszustand sowieso nicht mehr herstellbar. Saugbagger, Schöpfrad, Aufbereitungsanlage, Silos und so weiter seien installiert, Betriebsgebäude und Labor stünden im Rohbau fertig, 15 neu eingestellte Arbeitnehmer warteten darauf, endlich loszulegen.
Verfahrensfehler
Am Tag nach der Urteilsverkündung sprach HKS-Betriebsleiter Wolfgang Niehoff von „einem Schlag ins Gesicht“, den das Urteil für seinen Arbeitgeber und für alle HKS-Beschäftigten bedeutet habe. Man habe sich „ziemlich sicher“ gefühlt, dass das Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren nicht anders urteilen würde als zuletzt das OVG im Eilverfahren. Sonst hätte man nicht angefangen zu bauen. Von der gesamten Investitionssumme von 20 Millionen Euro seien bereits etwa 17 Millionen tatsächlich geflossen. Auf zehn Hektar sei die Torfschicht „vermarktungsfähig entnommen“ worden. Alle Endinstallationen des Kieswerks seien so weit fortgeschritten, dass man im Januar mit der Kiesgewinnung hätte beginnen können. Niehoff bestätigte, dass das OVG zuletzt in seinem Beschluss auf die noch ausstehende Entscheidung im Hauptverfahren hingewiesen habe. „Uns war bewusst, dass wir mit dem Baubeginn ein gewisses unternehmerisches Restrisiko tragen“, räumte er ein. Er könne jetzt nur hoffen, dass die Hausjuristen nach Studium des Urteils einen Weg finden würden, der den Abbau rechtssicher ermögliche.
Verfahrensfehler begangen
Für Niehoff ist das Urteil auch deshalb nur schwer nachvollziehbar, weil in der Sache überhaupt nicht darüber befunden wurde, ob der Landkreis Umweltbelange nicht ausreichend oder falsch gewürdigt habe. Das Verwaltungsgericht erklärte den Beschluss des Landkreises für rechtswidrig, weil er einen Verfahrensfehler begangen habe – sozusagen ein technisches K.O. In der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen und deren Bewertung gefehlt. Die habe der Landkreis zwar später nachgereicht, aber eben erst nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Eine „Heilung“ des Fehlers durch nachträgliche Bescheide sei zu dem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen.
Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung
Die rund 60 Hektar große Abbaufläche, um die es geht, liegt östlich der Landesstraße 80 Hunteburg – Damme, südwestlich des Dümmers. Sie ist seit 2004 in der Landesraumordnung als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung ausgewiesen. Diese generelle Einstufung ersetzt allerdings nicht die Einzelfallprüfung durch die Genehmigungsbehörde. Bei ihr ging im Dezember 2009 der Antrag auf Kiesgewinnung im Nassbaggerverfahren ein.
1280 Aktenseiten
Was danach alles passierte – eine endlose Abfolge von Verträglichkeitsuntersuchungen, Anträgen, Bescheiden, Stellungnahmen, Einwendungen, neuen Gutachten und Gegengutachten gleicht einem Riesen-Beschäftigungsprogramm für Juristen, Artenschützer und Landschaftsplaner, so möchte man als unbefangener Beobachter meinen. Der Vorsitzende der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts, Dr. Neuhäuser, sprach selbst von einem „Rekord“ innerhalb seiner auf Verbandsklagen spezialisierten Kammer, nämlich 1280 Aktenseiten, die in dieser Sache beschrieben worden seien, das Eilverfahren und die Beschwerde dagegen in Lüneburg noch gar nicht mitgezählt. „Wenn ich den Gerichtsboten gebeten hätte, das alles hier vor mir auf dem Tisch aufzubauen, dann könnten Sie mich nicht mehr sehen.“ Da aber die Verfahrensbeteiligten natürlich ein Anrecht darauf hätten, die mit drei Berufs- und zwei Laienrichtern besetzte Kammer auch zu sehen, hatte er die wesentlichen Inhalte der Schriftstücke kondensiert herausgeschrieben. Im Wechsel mit der Berichterstatterin, Richterin Thiel, las er 50 Minuten lang vor, was bisher geschah.
Störung geschützter Vogelarten
Kläger ist das Umweltforum Osnabrücker Land e. V. Es bezeichnet sich als Dachverband der Natur- und Umweltverbände in Osnabrück Stadt und Land, darunter NABU, BUND, Naturfreunde, Solarenergieverein, Naturwissenschaftlicher Verein und andere. Das Umweltforum will den Kiesabbau unter anderem deshalb verhindern, weil er eine erhebliche Störung geschützter Vogelarten wie Baumpieper, Kiebitz und Neuntöter zur Folge habe. Die Methodik der Bestandserhebung in dem vom Landkreis vorgelegten Gutachten sei ungeeignet. Auch die Ausnahmegenehmigung zur Entfernung von Baumreihen, Hecken und Feldgehölzen sei so nicht statthaft. Der Anwalt des Umweltforums, Professor Martin Beckmann, zeigte sich überzeugt, dass auch die materiellen Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss gereicht hätten, ihn zu kippen, wenn das Gericht nicht schon aufgrund des Verfahrensfehlers seine Würdigung abgebrochen hätte.
Gegner verspüren Genugtuung
Nicht nur bei den Vertretern des Umweltforums, auch bei den Gegnern des Kiesabbaus im Bohmter Gemeinderat herrscht Genugtuung über das Urteil. SPD-Fraktionschef Thomas Rehme: „Wir haben ja nicht nur Naturschutzbelange gesehen, sondern auch die verkehrlichen Mehrbelastungen für unsere Region. Gut, dass dem jetzt erst einmal ein Stopp-Signal gesetzt wurde.“ Bohmtes Bürgermeister Klaus Goedejohann spricht von einer „unglücklichen Situation“ für den Investor. Seine Verwaltung hatte den zunächst in Schwegermoor genehmigten Kiesabbau unterstützend begleitet, sei nun aber nicht mehr am Verfahren beteiligt. Insofern könne er die jüngste Entwicklung nur mit einem gewissen Bedauern zur Kenntnis nehmen.